SUVs ohne Markenlogo fahren in der Abenddämmerung über die Rampe eines Autotransporters in einem US-Hafen
Seit 1. Juli 2026 kann ein in den USA gebautes und direkt in die EU verschifftes Auto zu 0 % Zoll verzollt werden.Bildquelle: — Veröffentlicht mit bestätigter Nutzungserlaubnis.

Seit 1. Juli 2026 kommt ein in den USA gebautes Auto mit 0 % Zoll in die EU. Bis Ende Juni zahlte dasselbe Auto 10 %. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/1455, die EU-Hälfte der Handelseinigung mit Washington vom August 2025. Sie gilt bis 31. Dezember 2029. Sie gilt aber nicht für jedes Auto, das man in Amerika kaufen kann, und die Einfuhrumsatzsteuer bleibt. Hier steht, was der Verordnungstext sagt und was das für ein Auto von Copart oder IAAI bedeutet.

Was die Verordnung geändert hat

Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2026/1455 setzt den Zoll für Waren aus Anhang I mit Ursprung in den Vereinigten Staaten auf 0 %. Anhang I nennt das ganze Kapitel 87 der Kombinierten Nomenklatur: Fahrzeuge, Teile und Zubehör. Pkw (KN 8703) sind ohne Ausnahme erfasst.

Die EU-Zolldatenbank zeigt das Ergebnis. Für einen Benziner mit dem Code 8703 23 90 00 nennt TARIC den normalen Drittlandszollsatz von 10 % und für die USA eine Präferenz von 0 % ab 1. Juli 2026.

  • Pkw: vorher 10 %, jetzt 0 %.
  • Pick-ups, die als Lkw eingereiht werden (KN 8704): Der reguläre Satz hängt von der Unterposition ab und liegt für manche Neufahrzeuge bei 22 % (etwa 8704 21 31). Mit US-Ursprung gelten jetzt 0 %. Ob ein Pick-up unter 8703 oder 8704 fällt, hängt vom Fahrzeug ab.
  • Teile: Teile mit US-Ursprung, die in Kapitel 87 eingereiht werden, bekommen ebenfalls 0 %.
  • In den USA gebaut, nicht in den USA gekauft

    Die Verordnung verweist auf die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln (Art. 6). Bei einem Auto heißt das: das Land, in dem es hergestellt wurde, juristisch der Ort der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Wo die Auktion stattfand oder welcher Bundesstaat den Title (das US-Eigentumsdokument) ausgestellt hat, spielt keine Rolle.

    Ein BMW X5 aus Spartanburg in South Carolina bekommt 0 %. Ein Ford Mustang aus Flat Rock in Michigan auch. Ein Toyota RAV4 aus Kentucky ja, dasselbe Modell aus Kanada oder Japan zahlt 10 %. Ein Volkswagen von einer US-Auktion kann in Mexiko gebaut sein und zahlt dann regulär 10 %. Andere EU-Präferenzen, etwa aus den Abkommen mit Mexiko, Kanada, Japan oder Korea, haben eigene Ursprungs-, Nachweis- und Transportregeln und müssen einzeln geprüft werden.

    Was Sie weiter zahlen

    Die Senkung betrifft nur den Zoll. In Deutschland bleiben 19 % Einfuhrumsatzsteuer, dazu Zulassung und laufende Kfz-Steuer. Weil der Zoll zur Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer gehört, sinkt mit ihm auch die Steuer.

    Balkendiagramm: 9.270 € Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vor dem 1. Juli 2026 gegenüber 5.700 € danach bei 30.000 € Zollwert
    Ohne Zoll sinkt auch die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer. Vereinfachtes Beispiel ohne Hafenkosten.Bildquelle: — Veröffentlicht mit bestätigter Nutzungserlaubnis.

    Ein vereinfachtes Beispiel. Hafenkosten und Transport innerhalb der EU, die ebenfalls in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer eingehen können, bleiben außen vor. Der Zollwert beträgt 30.000 €: Auto, Auktionsgebühren und Transport bis zum EU-Hafen.

  • Vor dem 1. Juli 2026: 3.000 € Zoll und 6.270 € Einfuhrumsatzsteuer, zusammen 9.270 €.
  • Seit dem 1. Juli 2026: kein Zoll und 5.700 € Einfuhrumsatzsteuer, zusammen 5.700 €.
  • Unterschied: 3.570 €.
  • Welche Nachweise der Zoll will

    „Ursprung USA“ in der Anmeldung reicht nicht. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1422 hat Art. 59a in die UZK-Durchführungsverordnung eingefügt. Der Ursprungsnachweis muss jetzt auch belegen, dass die Ware direkt aus den USA in die EU befördert wurde oder unterwegs unter zollamtlicher Überwachung blieb.

    Die Generalzolldirektion auf zoll.de nennt die Details für ATLAS: Präferenzcode mit „3“ am Anfang, Ursprungsland „US“, die Unterlagencodierung U190 als Pflicht und zusätzlich die nationale Codierung 7HHF für die Direktbeförderung. Ein standardisiertes Ursprungszeugnis gibt es nicht, es gilt die freie Nachweisführung.

    Die Fragen und Antworten der EU-Kommission zu Art. 59a sind bei Autos deutlich:

  • „Made in USA“, eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder ein Ursprungszeugnis reichen allein nicht.
  • Eine decodierte FIN ist kein ausreichender Ursprungsnachweis. Sie kann andere Unterlagen nur ergänzen.
  • Kern des Nachweises der Direktbeförderung ist das Konnossement von einem US-Hafen zu einem EU-Hafen. Ein Transit durch ein anderes Land ist erlaubt, wenn das Auto unter zollamtlicher Überwachung bleibt und nicht verändert wird. Die Belege müssen bei Abgabe der Anmeldung vorliegen, nicht erst danach. Ist das Auto in den USA gebaut, die Direktbeförderung aber nicht belegbar, gibt es laut Kommission keine 0 %. Teil 4 dieser Serie geht die Unterlagen einzeln durch.

    Wie lange das gilt

    Nach Art. 8 gilt die Verordnung vom 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2029. Vorher kann die Kommission sie nach Art. 3 aussetzen, etwa wenn die USA die gemeinsame Erklärung vom August 2025 nicht umsetzen. Sie kann außerdem Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn steigende Einfuhren der EU-Industrie ernsthaft schaden oder zu schaden drohen (Art. 4). Prüfen Sie den Satz in TARIC vor dem Gebot und erneut vor der Verzollung.

    So rechnet der Vehistra-Rechner

    Vehistra-Importrechner für einen BMW X5 von 2021 mit FIN aus Spartanburg, Deutschland: Zoll 0 %, 19 % Einfuhrumsatzsteuer
    Der Rechner setzt 0 % an, wenn die FIN auf ein US-Werk zeigt. Den Satz bestätigt trotzdem Ihr Zollagent.Bildquelle: — Veröffentlicht mit bestätigter Nutzungserlaubnis.

    Der Rechner kalkuliert mit 0 % Zoll, wenn der FIN-Decoder ein US-Werk meldet und das Zielland in der EU liegt. Er rechnet mit Gebot, Gebühren und Transport dieses Autos, daher weichen die Zahlen vom Beispiel mit 30.000 € ab. Für diesen BMW X5 von 2021 mit einer FIN aus Spartanburg zeigt er „Zoll 0 %“ und rechnet 19 % Einfuhrumsatzsteuer dazu. Ein außerhalb der USA gebautes Auto behält die Zeile mit 10 %. Die FIN ist ein schneller erster Check, kein Nachweis für den Zoll. Lassen Sie sich den Satz vor dem Gebot von Ihrem Zollagenten schriftlich bestätigen.