
Ein neues Elektroauto aus China zahlt bei der Einfuhr in die EU mehr als die üblichen 10 % Zoll. Seit dem 30. Oktober 2024 kommt ein Ausgleichszoll dazu, und dessen Höhe hängt davon ab, wer das Auto hergestellt hat: 7,8 % für einen Tesla aus Shanghai, 17,0 % für einen BYD, 35,3 % für einen MG von SAIC. Hier stehen die Sätze, die am 1. November 2026 gelten, wie sie berechnet werden und welche Autos aus China weiterhin nur 10 % zahlen.
Was ein Auto aus China an der EU-Grenze zahlt
Jeder Pkw aus China zahlt den EU-Regelzoll von 10 %. Bei einem neuen batterieelektrischen Auto kommt der Ausgleichszoll aus der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754 hinzu. Beide Zölle werden auf den Zollwert erhoben: Kaufpreis plus Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.
Zur Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer von 19 % gehören der Zollwert, beide Zölle, weitere bei der Einfuhr anfallende Steuern sowie noch nicht enthaltene Nebenkosten, etwa Transport und Versicherung bis zum ersten Bestimmungsort und zu einem bei der Einfuhr bekannten weiteren Bestimmungsort. Der Zusatzzoll wird also noch einmal besteuert. Eine einmalige Zulassungssteuer gibt es in Deutschland nicht.
Ausgleichszoll je Hersteller
Die Verordnung legt für jede Herstellergruppe einen Satz fest. In Klammern die Summe mit 10 % Zoll:
Das sind die Sätze in TARIC am 1. November 2026. Seit 2024 wurde die Verordnung einmal geändert, durch die Verordnung 2026/330, und diese Änderung hat keinen Satz verändert.

Rechenbeispiel: 30.000 € Zollwert
Nehmen wir ein Auto mit 30.000 € Zollwert an der EU-Grenze und lassen Inlandstransport und andere Kosten weg, die ebenfalls in die Bemessungsgrundlage eingingen. Die Zölle vor der Einfuhrumsatzsteuer:
Mit 19 % Einfuhrumsatzsteuer kommt der BYD auf rund 15.340 € Zoll und Steuer, ein Hybrid mit demselben Zollwert auf 9.270 €.
Ein separates Beispiel aus dem Vehistra-Importkostenrechner vom 1. November 2026 geht von 30.000 € Kaufpreis aus, nicht vom Zollwert, und rechnet mit den Standardwerten von 3.120 € für Transport und Abwicklung in China und 6.300 € für Kosten vor Ort in Deutschland. Mit BYDs 17 % ergibt das 56.582 €. Ohne diese Zeile zeigt der Rechner 49.882 €; das ist nur ein Vergleichswert, denn ein erfasster neuer BYD lässt sich nicht ohne Zusatzzoll einführen.
Die Rechnung entscheidet über den Satz
Der Herstellersatz gilt nicht automatisch. Art. 1 Abs. 3 der Verordnung knüpft ihn an eine Handelsrechnung mit einer Erklärung im vorgeschriebenen Wortlaut. Sie wird von einer Person des rechnungsausstellenden Unternehmens mit Name und Funktion datiert und unterschrieben und nennt die Stückzahl, Name und Anschrift des Herstellers, seinen TARIC-Zusatzcode und die Herstellung in China; außerdem bestätigt sie, dass die Rechnungsangaben vollständig und richtig sind. Eine frei formulierte Bestätigung des Verkäufers ersetzt sie nicht. Fehlt diese Rechnung, erhebt der Zoll den Satz für alle übrigen Unternehmen, also 35,3 % zusätzlich zu 10 % Regelzoll.
Das betrifft vor allem den Import außerhalb des offiziellen Händlernetzes. Wenn Sie bei einem Zwischenhändler und nicht über den Exportkanal des Herstellers kaufen, fragen Sie vor der Zahlung, ob die Rechnung diese Erklärung trägt, wer sie ausstellt und welchen Zusatzcode sie nennt. Achten Sie darauf, dass die Handelsrechnung, die Ihr Zollagent einreicht, die Erklärung enthält.

Welche Autos aus China nur 10 % zahlen
Der Ausgleichszoll gilt für neue Autos mit bis zu neun Sitzplätzen, die ausschließlich von Elektromotoren angetrieben werden, auch mit Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer. Ein Auto, das als Hybrid verkauft wird, aber nur elektrisch angetrieben wird und den Benzinmotor als Generator nutzt, kann deshalb unter den Zusatzzoll fallen. Lassen Sie die zolltarifliche Einreihung schriftlich bestätigen. Nicht erfasst sind:
Ob ein Auto gebraucht ist, entscheidet der Zoll, nicht der Verkäufer. Ein Auto, das in China wenige Tage zugelassen war und mit minimalem Kilometerstand verschifft wird, kann trotzdem als neu gelten.
Die einzige Preisverpflichtung: VW Anhui
Ein Hersteller kann der Kommission statt des Zolls eine Preisverpflichtung anbieten. Bis zum 1. November 2026 wurde nur eine eingereicht und angenommen: von Volkswagen (Anhui), dem Werk, das den CUPRA Tavascan baut, zusammen mit dem EU-Importeur SEAT. Sie wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/328 angenommen und gilt seit dem 11. Februar 2026 nach der Verordnung 2026/330. Ein privat importierter Tavascan ist nicht allein wegen seines Modells oder Werks befreit. Nötig sind die von der Verpflichtung erfasste Lieferkette, übereinstimmende Verpflichtungsrechnung und -erklärung sowie die Sendungsverfolgungsangaben aus der TRON-Plattform der Kommission. Weitere Verpflichtungen hat das Amtsblatt nicht veröffentlicht.